| Novo Inform AG | rhv@novoinform.ch | |
| Waldeggstr. 4 | Telefon: | +41 (0)43 321 17 71 |
| CH-8962 Bergdietikon | Natel: | +41 (0)79 439 08 43 |
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Partner Auswanderung:
Liberty Stiftung| Gebundene Vorsorge Säule 3a | Freie Vorsorge Säule 3b | |
| Vorsorgelösungen | Lebensversicherungen 3a (= Vorsorgepolice) Vorsorgekonto (= Sparkonto 3a) | Lebensversicherungen Bankprodukte |
| Personen | Alle in der Schweiz steuerpflichtigen Arbeitnehmer und Selbstständigerwerbende | Alle (keine Voraussetzungen) |
| Dauer | Altersleistungen dürfen frühestens 5 Jahre vor und müssen spätestens bei Erreichen des ordentlichen AHV-Alters ausgerichtet werden | Frei wählbar |
| Verfügbarkeit / Auflösung | Nur in wenigen Fällen vor dem ordentlichen AHV-Alter möglich (1) | Jederzeit möglich, Auszahlung bzw. Vertragsdauer frei wählbar |
| Begünstigung | Gesetzlich vorgegeben (2) | Frei wählbar, änderungen sind jederzeit möglich |
| Verpfändung | Nur für selbstgenutztes Wohneigentum möglich | Für jeden Zweck möglich |
| Abtretung an Dritte | Nicht möglich | Möglich |
| Steuern | Voll abzugsberechtigt vom steuerbaren Einkommen bis zu einem Maximalbetrag (3) | Abzug vom steuerbaren Einkommen nur beschränkt möglich im Rahmen der üblichen Pauschalabzüge für Lebensversicherungen- und Krankenkassenprämien |
| Erträge / Wertzuwachs
während der Laufzeit |
Einkommenssteuerfrei, keine Verrechnungssteuer | Einkommenssteuerpflichtig, ausgenommen Lebensversicherungen (4) und Kapitalgewinne |
| Vermögen | Keine Vermögenssteuer | Unterliegt der Vermögenssteuer |
| Kapitalauszahlung | Besteuerung zu Spezialsätzen | Grundsätzlich steuerpflichtig, Ausnahmen und spezielle Regelungen für Lebensversicherungen (4) |
| Rentenauszahlungen
(Versicherungslösungen) |
100% steuerpflichtig | Meist zu 40% steuerpflichtig |
(1) Ein Kapitalbezug (Barauszahlung) während der Laufzeit ist in folgenden Fällen möglich:
– bei Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum oder zur Amortisation darauf lastender Grundpfandrechte
– bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
– bei Aufgabe einer selbstständigen Erwerbstätigkeit und Aufnahme einer anderen selbst. Erwerbstätigkeit
– bei endgültigem Verlassen der Schweiz
– bei Bezug einer vollen Invalidenrente der IV, wenn das Invaliditätsrisiko nicht versichert ist
– für den Ehegatten bei Auflösung des Güterstandes (z.B. Scheidung)
– für den Einkauf in eine Pensionskasse
– wenn der Rückkaufswert der Vorsorge weniger als eine Jahresprämie beträgt
(2) Begünstigung gebundene Vorsorge:
Im Erlebensfall ist der Vorsorgenehmer der Anspruchsberechtigte. Stirbt der Vorsorgenehmer gilt zwingend
folgende Begünstigungsordnung:
der überlebende Ehepartner
die direkten Nachkommen, sowie Personen für deren Unterhalt der Verstorbene in massgeblicher Weise aufgekommen ist
die Eltern
die Geschwister
die übrigen Erben
Der Vorsorgenehmer hat das Recht, die Begünstigungsordnung ab Position 3 zu ändern und die Ansprüche der Begünstigten näher zu bezeichnen
(3) Erwerbstätige mit Pensionskasse jährlich max. CHF 6'077 (8% des maximal anrechenbaren BVG-Lohnes) Erwerbstätige ohne Pensionskasse jährlich bis 20% des Erwerbseinkommens, max. CHF 30'384 (Stand 2003)
(4) Kapitalbildende, rückkaufsfähige Lebensversicherungen sind unter gewissen Voraussetzungen steuerprivilegiert (siehe Steuern)