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Liberty StiftungIst die Erbfolge nicht geregelt, muss das Gesetz in die Lücke springen.
Durch die Errichtung der notwendigen Unterlagen wie: Testament, Ehevertrag, Erbvertrag, etc... kann der Erblasser durch ihn bestimmte Personen "besser stellen".
* Gesetzliche Erbteile | Pflichtteile und frei verfügbare Quoten | ||||||||||||||||||||
(ohne Regelung etc...) | (z.B. Regelung durch Testament) |
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Der Verstorbene hinterlässt einen Ehegatten und Nachkommen |
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Der Verstorbene hinterlässt einen Ehegatten und sonst keine anderen Erbfolger |
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[ weiter ] | |||||||||||||||||||||
Pflichtteile und frei verfügbare Quoten |
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(ohne Regelung etc...) |
(z.B. Regelung durch Testament) |
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[ zurück ] | |||||||||||||||||||||
Der Verstorbene hinterlässt einen Ehegatten und Eltern |
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Der Verstorbene hinterlässt einen Ehegatten und Geschwister |
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[ Weiter ] | |||||||||||||||||||||
Pflichtteile und frei verfügbare Quoten |
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(ohne Regelung etc...) |
(z.B. Regelung durch Testament) |
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[ zurück ] | |||||||||||||||||||||
Der Verstorbene war verwitwet, geschieden oder ledig und hinterlässt drei Kinder |
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Der Verstorbene war verwitwet, geschieden oder ledig und hinterlässt eine Konkubinatspartnerin und drei Kinder |
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Schenkung: | Mit "warmen Händen" weitergeben bereitet in der Regel mehr Freude. |
Testament: | Regelung zu "Lebzeiten " weniger Streit! |
Ehe und Erbvertrag: | Für den überlebenden Ehepartner "besser Vorsorgen". |
Konkubinat: | Kein gesetzliches Erbrecht. Begünstigung durch Testament, Erbvertrag, Versicherungspolice, etc... |