Erb/Ehevertrag

Ist die Erbfolge nicht geregelt, muss das Gesetz in die Lücke springen.

Durch die Errichtung der notwendigen Unterlagen wie: Testament, Ehevertrag, Erbvertrag, etc... kann der Erblasser durch ihn bestimmte Personen "besser stellen".

* Gesetzliche Erbteile Pflichtteile und frei verfügbare Quoten
(ohne Regelung etc...) (z.B. Regelung durch Testament)

*

Der Verstorbene hinterlässt einen Ehegatten und Nachkommen < -
1/2 Ehegatte
1/2 Nachkommen
1/4 Ehegatte
3/8 Nachkommen
3/8 Frei verfügbare Quote
Der Verstorbene hinterlässt einen Ehegatten und sonst keine anderen Erbfolger
-
-
1/1 Ehegatte erhält die ganze Erbschaft
1/2 Ehegatte
1/2 Frei verfügbare Quote
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Gesetzliche Erbteile

Pflichtteile und frei verfügbare Quoten

(ohne Regelung etc...)

(z.B. Regelung durch Testament)

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Der Verstorbene hinterlässt einen Ehegatten und Eltern
-
-
3/4 Ehegatte
1/4 Eltern
3/8 Ehegatte
1/8 Eltern
1/2 Frei verfügbare Quote
Der Verstorbene hinterlässt einen Ehegatten und Geschwister
-
-
3/4 Ehegatte
1/4 Geschwister
3/8 Ehegatte
5/8 Frei verfügbare Quote
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Gesetzliche Erbteile

Pflichtteile und frei verfügbare Quoten

(ohne Regelung etc...)

(z.B. Regelung durch Testament)

[ zurück ]
Der Verstorbene war verwitwet, geschieden oder ledig und hinterlässt drei Kinder
-
-
1/1 Nachkommen
3/4 Nachkommen
1/4 Frei verfügbare Quote
Der Verstorbene war verwitwet, geschieden oder ledig und hinterlässt eine Konkubinatspartnerin und drei Kinder
-
-
1/1 Nachkommen
3/4 Nachkommen
1/4 Frei verfügbare Quote

Schenkung: Mit "warmen Händen" weitergeben bereitet in der Regel mehr Freude.
Testament: Regelung zu "Lebzeiten " weniger Streit!
Ehe und Erbvertrag: Für den überlebenden Ehepartner "besser Vorsorgen".
Konkubinat: Kein gesetzliches Erbrecht. Begünstigung durch Testament, Erbvertrag, Versicherungspolice, etc...